Wie hiess dieser für die Region völlig unbedeutende Ort noch gleich?
Vielleicht diktieren die TaWoler/innen nuschelig in einen Öpfeli-Computer mit deutscher Spracherkennung. Die hat dann wohl «Schangse» verstanden und entsprechend verbessert.
"So leben Männer, die den Holocaust des Zweiten Weltkriegs überlebt haben, länger als ihre gleichaltrigen Zeitgenossen, die dieses Schicksal nicht teilten."Dass die Überlebenden länger lebten als die, die es nicht taten ... Irgendwie nachvollziehbar.
- Wozu dienen die Kisten?Soweit, so ungenau. Viel klarer ist die Sache noch nicht. Ob die Lieferfirma gesprächiger ist? Aber auch auf die direkte Frage danach wollte der SBB-Sprecher den Namen des EPFL-Spinoffs nicht nennen. Zum Glück gibt's Twitter und ein Bekannter konnte weiterhelfen. Er vermutete, der Laden heisse "visiosafe". Und kannte auch einen Beitrag auf RTSüber dieselbe Sensor-Zähl-Aktion in Lausanne. Bingo!
Das sind Infrarotsensoren, die die Personenströme im Basler Hauptbahnhof messen. Die aus den Messungen entstehenden Heat Maps dienen der SBB dazu, Verbesserungen zu realisieren.
- Was genau befindet sich an technischen Geräten darin? Von aussen schien es mir, dass durch das Sichtfenster der Kiste u.a. ein ASUS Xtion Bewegungssensor sichtbar ist, der - in der Kiste - auf einem Gehäuse steht, worin sich vermutlich ein kleiner dedizierter Rechner befindet, der seinerseits per Netzwerkkabel nach aussen verbunden ist.
(keine Antwort)
- Welche Art von Daten erfassen Sie damit?
s.o.
- Wer sammelt die Daten?
Die SBB in Zusammenarbeit mit einem Spin off der EPFL.
- Wer werten die Daten zu welchen Zwecken aus?
s.o.
- Wo sammeln Sie die Daten?
s.o.
- Wer hat Zugriff auf diese Daten?
s.o.
- Wie gross ist der Einzugsbereich eines Gerätes?
Im Bahnhof befinden sich 36 solcher Infrarotgeräte. Der Bereich ist also klein.
- Was genau erfasst das Gerät von mir, wenn ich mich im Einzugsbereich eines der Kistchen befinde?
Die Software macht aus den Infrarotdaten eines Menschen einen Punkt, der sich im Zeitverlauf zu einer Linie verdichtet. Als Resultat aller Daten entstehen Heat Maps. Sie geben uns Informationen darüber, wann, wo, zu welcher Tageszeit und bei welchem Passagieraufkommen sich Staus bilden.
- Die Geräte sind - von der Schalterhallenseite her kommend - "nur" bis in die Mitte der Passerelle installiert. Welche Überlegung führte Sie dazu, die Personenströme von der Seite Gundeldingerquartier her nicht zu erfassen?
Die Installation ist nicht abgeschlossen, die Messungen starten voraussichtlich Ende Oktober.
- Warum haben Sie sich für diese Technologie entschieden, die zusätzliche Daten erhebt, über jene hinaus, die mit den in der Passerelle zahlreichen installierten Überwachungskameras bereits erfasst werden?
Das hat keinen Zusammenhang. Es handelt sich bei den Sensoren nicht um Überwachungskameras (s.o.). Beachten Sie ausserdem, dass für die SBB die scharfen und unmissverständlichen Regelungen des eidgenössischen Datenschützers gelten.
The sensors extract people's trajectories only, i.e. x y coordinates on the ground to measure density and congestion areas. No videos, neither images are captured. The goal is to measure and understand pedestrian flows with the goal to figure out how to adapt our built environments to the customers’ needs. Finally: First results will be available by the end of winter.Dieselbe Auskunft, wie vom SBB-Sprecher. Nur die Wege würden registriert, keine Videos oder Bilder aufgenommen. Keine technischen Détails.
Der Bundesrat beantragt die Einführung folgender neuer, genehmigungspflichtiger Informationsbeschaffungsmassnahmen im Inland:Konkret läuft das dann so ab, schreibt der Bericht:
- Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs,
- Auskünfte über die Fernmelde- und Postverbindungen überwachter Personen,
- Auskünfte über den Standort von Antennen, mit denen das Mobiltelefon einer überwachten Person verbunden ist,
- Einsatz von technischen Ortungsgeräten, um den Standort und die Bewegungen von Personen oder Sachen festzustellen,
- Einsatz von technischen Überwachungsgeräten zur Abhörung oder Aufzeichnung von Privatgesprächen und zum Beobachten oder Aufzeichnen von Vorgängen an nicht öffentlichen Orten,
- Eindringen in Computersysteme und –netzwerke zur Beschaffung von Informationen oder um den Zugriff auf Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen,
- Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder von Personen mitgeführten Behältnissen.
Voraussetzung für den Einsatz dieser Massnahmen sind die vorgängige Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht und die anschliessende Freigabe durch die Chefin des VBS, bzw. den Chef des VBS.
Im Einzelnen gestaltet sich das Vorgehen wie folgt:Margrit Sprecher schrieb unlängst ein Portraitüber Markus Metz, den obersten Chef des für die Anträge des "Nachrichtendienstes" zuständigen Bundesverwaltungsgerichtes.
- Der NDB stellt dem Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf Einsatz einer genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahme.
- Die Präsidentin oder der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts prüft den Antrag und entscheidet auf Genehmigung oder Ablehnung der beantragten Massnahme, bzw. kann sie oder er die Akten ergänzen lassen.
- Bei Genehmigung der Massnahme entscheidet die Chefin oder der Chef des VBS anschliessend über deren Freigabe.
- Danach kann der NDB die Massnahme vollziehen oder beauftragten Dritten (z.B. dem Dienst ÜPF) eine Anordnung zustellen.
In seinem Büro protzen weder pompöse Hodlers noch plakative Amiets. Hier hängen ein paar hingehauchte Bleistiftzeichnungen, daneben prangt ein tibetisches Gebetstuch. Ja, er ist praktizierender Buddhist. Ja, er meditiert täglich.Die Präsidenten der Abteilungen sind aktuell: André Moser, Hans Urech, Antonio Imoberdorf, Walter Lang und Muriel Beck Kadima. Eine dieser Personen wird also künftig die Anträge des NDB behandeln - wenn das NDG durchkommt.
Um die gesundheitsbezogenen Angaben zu belegen, müssen die Firmen dem BAG Unterlagen einreichen, welche ihre Aussagen spezifisch mit Humanstudien belegen.Allerdings übt sich das BAG in vorauseilender Intransparenz und stellt die Grundlagen für sein "OK" zu dem "health claim" von Nestlé NICHT online. Gerne hätte man selber die Studien nachgelesen, die belegen dass LC1 "sanft reguliert etc. pp." und aufgrund derer das BAG entschieden hat, aber die Angaben fehlen. Und auch Nestlé selber geizt und schreibt lediglich, "die wichtigsten Aussagen der 38 durchgeführten Studien" beträfen "die positive Wirkung von Nestlé LC1 auf den Magen-Darm-Trakt (...)", ohne allerdings auch nur eine einzige der 38 "Studien" als Referenz zu nennen.
Unklarheiten bestehen nach wie vor bei den gesundheitsbezogenen Angaben bei Produkten, welche mit probiotischen Keimen angereichert werden, da diese Angaben in der EU nicht zulässig sind.Dort machte sich Nestlé also heute bereits strafbar, wenn auf den LC1-Packungen stünde, womit die Firma hierzulande noch durchkommt. Auf der Promo-Website für Deutschland unter "lc1.de" steht denn auch nicht zufällig nichts von all dem, was Nestlé unter "lc1.ch" behauptet...
Um die gesundheitsbezogenen Angaben zu belegen, müssen die Firmen dem BAG Unterlagen einreichen, welche ihre Aussagen spezifisch mit Humanstudien belegen.Im .pdf-Dokument, verlinkt auf derselben Seite über "Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gemäss Art. 29g", werden zugelassene "health claims" aufgeführt für Produkte von Danone und Nestlé. Daraus schliesse ich, dass für die Zulassung dieser "health claims" bei Ihnen Unterlagen vorliegen, welche die zugelassenen Aussagen "spezifisch mit Humanstudien belegen".
"... zum Beispiel das Verbot der Sklaverei, von Völkermord oder das Folterverbot. Da haben wir nichts dagegen."Sagt Christoph Blocher, als Alt-Bundesrat betitelt, im Interview mit seinem Redaktionsassistenten Dominik Feusi. Nun gut, Interview kann man das ja nicht wirklich nennen, denn der Befrager tut nichts ausser Stichworte zu liefern. Oder ginge so etwas als ernst gemeine Frage durch?
"Wieso sind Sie der Meinung, das Völkerrecht habe an Bedeutung gewonnen und beeinträchtige das Schweizer Recht?"Wieso er dieser Meinung ist, das kann er auch diese Frage hin ganz und gar ungestört vermitteln. Und es geht gleich im selben (Un-)Stil weiter:
"Wieso ist das Völkerrecht zentralistisch und sozialistisch?"Eigentlich hätte man den Verleger oder Financier, also den Verwaltungsrat ja gleich den Leitartikel oder den Kommentar schreiben lassen können. Wenn Redaktor Beni Gafner es nicht lieber selber hätte machen wollen, was er denn auch – ganz im Sinne des Meisters – auch machen durfte:
"Auf dem Spiel steht der Fortbestand einer politisch und rechtlich souveränen Schweiz."Und im eigentlichen Bericht über die Kampfansage der SVP an das Völkerrecht kommt, aller guten Dinge sind ja schliesslich drei, auch noch SVP-Parteipräsident Toni Brunner ausführlich zu Wort.
PRINCE'S 1ST TWEET... TESTING 1, 2...
— PRINCE 3RDEYEGIRL (@3rdeyegirl) August 14, 2013