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Abt. Warum Basel ein Dorf ist - heute: Intransparenz

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Weil man zwar im IDG das Oeffentlichkeitsprinzip einführt, aber dessen Ausnahmeklauseln sich so zurecht legt, dass die - möglicherweise - heiklen Dinge - zunächst mal - unter dem Deckel bleiben können.

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Abt. Mikropolitik - heute: Oeffentlichkeitsprinzip

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Die Kollegen von der TaWo fanden den Text zu kompliziert. Hat vielleicht was. Drum steht er hier. Dem infamy-Publikum ist das zumutbar :-)

Wieviel der Kanton Basel-Stadt bezahlt für die Parzelle, auf der die Primarschule Erlenmatt zu stehen kommen soll, bleibt Staatsgeheimnis. Finanzdirektorin Eva Herzog lehnt es ab, den Kaufvertrag mit der «Bricks Immobilien AG» über das seit langem dafür reservierte Land offenzulegen.

Das Oeffentlichkeitsprinzip ist eigentlich eine feine Sache. Es gilt in Basel-Stadt seit dem 1.1.2012 und besagt gemäss Website des Kantons : «Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ vorhandenen Informationen.» Einzige Bedingung: «Die gewünschte Information ist hinreichend genau zu bezeichnen.» Weil die Oeffentlichkeit einen gesetzlichen Anspruch auf die Information hat, ist weder ein «Interessensnachweis», noch eine «Begründung» des Gesuchs notwendig. Wir dürfen wissen, weil wir wissen wollen, ohne rechtfertigen zu müssen, warum. Im Prinzip.

Denn natürlich gibt es Einschränkungen. Die sind definiert im «Informations- und Datenschutzgesetz (IDG)». Eine wichtige besteht darin, dass der Staat Informationen nicht rausrücken muss, «soweit ein öffentliches Organ am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnimmt und dabei privatrechtlich handelt». Dann bleibt er Aktenschrank verschlossen. 2009 erklärte der Regierungsrat im Ratschlag zum «IDG» mit einem Beispiel, was das heisst: Die Kantonalbank, die mit ihrer Geschäftstätigkeit in Konkurrenz steht zu anderen Banken, unterstehe nicht dem «IDG», heisst es dort. Aussenstehende können also nicht unter Berufung auf das Oeffentlichkeitsprinzip Einsicht in die Bücher der Kantonalbank verlangen.

Ausnahme für Immobilien Basel-Stadt

Dieselbe Ausnahme reklamiert auch «Immobilien Basel-Stadt» für sich, wenn sie Immobilien kauft und verkauft. Und zwar ebenfalls dann, wenn die ehemalige staatliche Liegenschaftsverwaltung eine Parzelle in der «Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (Nöl)» übernimmt. Unbesehen davon, ob diese bereits seit vielen Jahren für ein Schulhaus reserviert ist und «IBS» beim Kauf somit eher nicht «am wirtschafltichen Wettbewerb teilnimmt». Derart geschehen bei der Parzelle für die Primarschule auf der Erlenmatt.

Schulhaus ohne Boden

Ende 2012 gewannen «Luca Selva Architekten» den Wettbewerb um das Primarschulhaus auf der Erlenmatt mit ihrem Projekt «Twix». Als der Regierungsrat diesen Entscheid am 20. Dezember verkündete, befand sich der Boden für das Siegerprojekt nicht im Eigentum des Kantons. Hinter den Kulissen rang Basel-Stadt mit der Grundeigentümerin, der bernischen «Bricks Immobilien AG», monatelang um die für das Schulhaus benötigte Parzelle 3136, direkt südlich angrenzend an die Überbauung «Erlentor».

Erlenmatt

Enteignungsverfahren knapp abgewendet

«Bricks» hatte das Schulhausareal und die Parzellen 3148 und 2149 auf der Erlenmatt im Sommer 2011 von der deutschen Tochterfirma «Vivico» des österreichischen Immobilienkonzerns «CA Immo» erstanden, zusammen rund 38’000 Quadratmeter. «Bricks» wollte Parzelle 3136 nicht verkaufen, sondern - wie man hört - abtauschen mit dem Kanton: das Schulhausareal gegen ein Stück Land am Nordwest-Ende der Erlenmatt. Der Streit um den Boden eskalierte und hätte fast in eine Enteignung gegipfelt. «Verkauf Grundstück durch Bricks Immobilien an IBS könnte zu einem Enteignungsverfahren führen», notierten Kantonsangestellte in ihren Protokollen.

Schliesslich fanden sich die Streitparteien, Kanton und «Bricks», denn im ersten Quartal 2013 ging die Schulhausparzelle doch noch an «Immobilien Basel-Stadt». Gefragt, warum der Kanton nicht schon im Sommer 2011 den Boden für das Schulhaus kaufte, direkt von «CA Immo», erklärt Barbara Neidhart von «Immobilien Basel-Stadt»: «Damals war beim Kanton der Standortentscheid für das Schulhaus noch nicht gefallen, es war noch nicht klar, ob die Parzelle 3136 gross genug sei oder ob der Kanton für das Schulhaus ein anderes Grundstück hätte suchen müssen. Deshalb hat der Kanton die Parzelle nicht auf Vorrat gekauft.»

Landkauf 2013 zum Preis von 2011

So ging Parzelle 3136 also im Sommer 2011 zunächst an «Bricks» und erst Anfang 2013 an den Kanton. «Für den Kanton sind keine Nachteile daraus entstanden, dass er die Parzelle nicht schon 2011 von der Vivico erworben hat. Der Preis folgt der Empfehlung der Bodenbewertungsstelle für die ‘Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (Nöl)’ und er wäre 2011 derselbe gewesen», ergänzt Barbara Neidhart. Die Bodenbewertungsstelle des Kantons beim Bau- und Verkehrsdepartement ihrerseits gibt auf Anfrage keine Auskunft über die von «IBS» erwähnte Empfehlung.

UPDATE (start): Barbara Neidhart bittet per Mail um folgende nachträgliche Korrektur, weil es bei «IBS» ein Missverständnis gegeben habe: «Der Preis für Sektion 7, Parzelle 3136 wurde nicht gemäss dem Gutachten der Bodenbewertungsstelle vereinbart, sondern er wurde gemäss dem Rahmenvertrag zur Erlenmatt zwischen der Deutschen Bahn und dem Kanton Basel-Stadt festgelegt.»

In diesem bis heute vom Kanton, unter Verweis auf das «Njet!» der «Bricks» zur Veröffentlichung, unter Verschluss gehaltenen Rahmenvertrag von 2002



steht unter 5.1 für die Flächen, die der Kanton übernimmt: «Der Kaufpreis wird von den Vertragsparteien auf CHF 120.-- m2 (ungereinigter Zustand) festgesetzt.» und unter 4.1: «Alle im gesamten Vertrag aufgeführten Zahlen basieren auf der Preisbasis vom Dezember 2002.» Was bedeutet, dass - falls die Zahl 120 stimmt und wir die ungefähre Teuerung seither einrechnen - der Quadratmeter Schulhausparzelle im ersten Quartal 2013 rund 128.- gekostet haben dürfte. Das Areal umfasst 3'786 m2. Daraus errechnet sich ein approximativer, unbestätigter Preis von 484'608.-. UPDATE (ende)

Die Parzelle 3136, auf der Erlenmatt auch «Baufeld B» genannt, taucht bereits im Ratschlag von 2004 zur Umzonung des DB-Areals auf. Unter 6.3.1.3 ist dort zu lesen, «ein weiterer Kostenfaktor für den Kanton» werde «die Errichtung einer Primarschule im dafür vorgesehenen Baubereich sein.» Und seit dem 27. Februar 2005, seit der Annahme der Erlenmatt-Umzonung und des entsprechenden Bebauungsplans per Volksabstimmung, ist das Areal der Parzelle 3136 der «Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse (Nöl)» zugeteilt und für ein Schulhaus reserviert. Die Abstimmungsunterlagen von 2005 versprachen unter anderem eine Primarschule.

hoheitlich oder privatrechtlich

Man könnte also in guten Treuen glauben, damit sei Parzelle 3136 seit spätestens 2005 dem «freien Markt» entzogen. Ein anderer Endkäufer, als der Kanton, wäre sowieso nicht in Frage gekommen. Und wenn «IBS» die Parzelle schliesslich 2013 zum Preis von 2011 - während ringsum die Immobilienpreis explodierten - kaufe im Hinblick auf den Bau eines Schulhauses, dann nehme «IBS» nicht «am wirtschaftlichen Wettbewerb» teil, sondern erfülle eine hoheitliche Aufgabe. Zumal das Kantonsparlament zuvor mehrfach per Planungskredit und HARMOS-Vorlagen den Bau abgesegnet hatte. Darum fiele die Ausnahmeklausel für das Oeffentlichkeitsprinzip dahin, könnte man meinen. Und der Kaufvertrag müsse öffentlich zugänglich sein.

Einsichtsgesuch abgelehnt

Weit gefehlt! Das Finanzdepartement sieht das ganz anders. In ihrer Verfügung, dass es keine Einsicht in den Vertrag gibt, erklärt Finanzdirektorin Eva Herzog mehrfach, ohne auf die besonderen Umstände des Landkaufs auf der Erlenmatt einzugehen, «IBS» nehme am wirtschaftlichen Wettbewerb teil und handle «nicht hoheitlich, sondern privatrechtlich».

Unbenannt

Parlamentsbeschlüsse folgenlos

Sie stellt zudem in Abrede, dass die das Areal betreffenden Entscheide des Grossen Rates eine Rolle spielen für diese Zuordnung. Das Parlament hatte im Juni 2011 zustimmend Kenntnis genommen von voraussichtlichen Kosten für das Schulhaus auf der Erlenmatt in der Höhe von 32,3 Millionen Franken «plusminus 30%», und zugleich knapp 2 Millionen für dessen Projektierung bewilligt. «Gleichwohl ist der Grosse Rat an diese Ratschläge nicht gebunden», schreibt Herzog. Bis zu einem Beschluss über den In 1 bis 2 Jahren folgenden Ratschlag zum eigentlichen Baukredit, «steht es ihm daher frei, seine Meinung zu ändern und sich gegen die Errichtung des Schulhauses auszusprechen.». Herzog argumentiert, es sei auch «nicht relevant, ob der Kanton die Parzelle im Falle einer Ablehnung durch den Grossen Rat wieder verkaufen oder zu einem anderen Zweck verwenden würde.» Und sie wiederholt, «IBS» handle «privatrechtlich», der Vertrag falle darum nicht unter das «IDG». Er bleibt unter Verschluss. Punktum.

Regierungsentscheid nicht öffentlich

Im baselstädtischen Finanzhaushaltgesetz steht über den Immobilienerwerb: «Für den Erwerb und die Veräusserung von Immobilien (...) ist jeweils die Zustimmung des Regierungsrates erforderlich.» Also hat die Regierung den Kauf von Parzelle 3136 auf der Erlenmatt abgesegnet. Regierungsratsbeschlüsse sind in der Regel öffentlich zugänglich, dieser aber nicht. Alexandra Schilling, Generalsekretärin des Finanzdepartementes, lässt einen wissen: «Der Regierungsratbeschluss betrifft ein Geschäft, welches zum privatrechtlichen Handeln der Immobilien Basel-Stadt gehört, weshalb der zugehörige Beschluss nicht dem Informations- und Datenschutzgesetz unterstellt ist (vgl. § 2 Abs. 2 lit. a des Informations- und Datenschutzgesetzes).» Und damit bleibt auch der Regierungsentscheid unter Verschluss.

Das Oeffentlichkeitsprinzip ist - im Prinzip - eine feine Sache...

Abt. Auch wir haben ein Recht auf Überwachung!

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„Wer sich mit Basel identifiziert, trägt Sorge zum Zusammenleben. Dies ist Grundlage für eine erfolgreiche Integration. Die SP-Fraktion ist überzeugt davon, dass alle einen Schritt aufeinander zu machen müssen, denn Identifikation und Integration schaffen Sicherheit. Daher fordert die SP-Fraktion eine Institutionalisierung von Familienpatenschaften und eine Email-Adresse @baselstadt.ch für alle EinwohnerInnen.“ (Aus den aktuellen Legislaturzielen der SP Fraktion)

Eine Email-Adresse für alle EinwohnerInnen? Damit der Kanton lückenlos mitlesen kann, ohne auf private Partner angewiesen zu sein? Welche Juso-Yuppies haben sich da durchgesetzt?

Abt. modellhaft haften - heute: Münster @ Melide

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Wenn der "reine Familienbetrieb" (O-Ton Direktor Vuigner) SwissMinature in Melide nicht auf seine Kern-Infrastruktur aufpasst, und die Hauptattraktionen, die Modelle, vergammeln lässt, dann zahlt die Instandstellung von z.B. dem Basler Münster nicht etwa die Betreiberin "Exposition Swissminiatur SA" aus ihren Rückstellungen aus den Einnahmen von den gegen 250'000 BesucherInnen zwischen März und Oktober und den diesen abgenommenen happigen Eintrittspreisen (z.B. Familientagespass CHF 55.-) oder die c/o SwissMinatur domizilierte "Associazione Ticino Russia", sondern der baselstädtische Lotteriefonds. Dafür machte der Regierungsrat letzten Dienstag locker CHF 20'000.- locker. Auch das Regi hatte es davon, allerdings anders gewichtet... Korrektur: Weitere Lokalmedien: Nix. Energy Basel hatte die Meldung. Siehe:

Abt. They know what you did - heute: im Hotel

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Ein Grossrat, der mehrfach versprach, zurückzutreten, das Versprechen aber ebenso häufig brach, brachte den Regierungsrat am 2. Juli immerhin dazu, öffentlich zu erklären, wie das jetzt eigentlich ist mit den Meldezetteln in den Hotels in Basel-Stadt:

Die Beherbergungsbetriebe sind gemäss § 35 des Gastgewerbegesetzes verpflichtet, für sämtliche Gäste einen Meldeschein vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen oder von diesen ausfüllen zu lassen und der Polizei zur Verfügung zu halten.

Die Hotelbulletins werden von den Beherbergungsbetrieben elektronisch verschlüsselt an die Kantonspolizei Basel-Stadt übermittelt. Die übermittelten Daten werden im System Hotelkontrolle eingelesen, automatisch im Fahndungssystem Ripol des Bundes abgeglichen und nach drei Jahren gelöscht.

Ein Abgleich mit dem Schengener Informationssystem wird nur bei konkretem Verdacht und im Umfeld von sicherheitsrelevanten Grossereignissen durchgeführt.

Zugriff auf die Hotelkontrolle hat einzig der Fahndungsdienst der Kantonspolizei. Dieser kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft im Rahmen von Ermittlungen auf Anfrage Auskunft erteilen.


Die NZZaS hatte es am 30.6. ebenfalls davon unter dem Titel "Polizei registriert Millionen Hotelgäste / Automatischer Abgleich mit Fahndungslisten – Datenschützer werten Vorgehen als unzulässig".

NACHTRAG:

Abt. BS/BL-Fusionshindernisse - heute: sprachliche

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Die BaselbieterInnen nennen hier drin

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"massstäblich",

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was BaselstädterInnen "massgeblich" finden.

Die genaue Bedeutung von "massstäblicher Kulturstandort" kennen, ausser den BaselbieterInnen und ein paar versprengten poststrukturalistischen Kulturgeographinnen, vermutlich nur Peter Bichsels erfundener Grossvater und dessen Onkel Jodok.

Abt. Langzeitfolgen von - heute: den Flug verpassen

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Sheryl Sandberg, COO (whatever that means...) von facebook, sollte ursprünglich auf dem Flug sein, der gestern in einer Crashlandung endete.

Sounds familiar! Wär eine bestimmte Person im Dezember 1960, wie eigentlich fix gebucht (aber grippebedingt kurzfristig verpasst), in der DC-8 der "United" gesessen, die über New York mit der Superconstellation der TWA kollidierte und auf Brooklyn stürzte

16.12.1960 Flugzeugkollision über New York
16.12.1960 Flugzeugkollision über New York

wären infamy so einige Postings erspart geblieben. Auch dieses.

Abt. Was ist eigentlich... - heute: die BaZ?

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Sie ist, gemäss Tito Tettamanati:
eine Weltanschauungszeitung, die inhaltlich profiliert, liberal und marktfreundlich ist.
Nicht, dass wir das nicht schon lange wüssten, aber jetzt steht's da wenigstens mal schwarz auf weiss.

Abt. Warum in die Ferne schweifen, wenn... Darum:

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Mein friesischer Schwiegervater wies mich heute auf den "rappenden" Franz Hohler hin:

wow!

Abt. Hotelsuche in Dachau; Nur 3 km trennen mich

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Die Zeit heilt alle Wunden:
Z.B. www.booking.com

"Das Hotel DAH-Inn liegt 10 Gehminuten vom Bahnhof Dachau und 20 Fahrminuten vom Hauptbahnhof München entfernt. Nur 3 km trennen Sie vom Konzentrationslager Dachau."
Na dann...

Abt. Spurensuche - heute: Datenpakete

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Sehr hübsch gemacht von opendatacity!

Wenn Du oben auf ein Logo klickst, siehst Du, welchen Weg Deine Daten nähmen und welche Geheimdienste mitläsen, wenn Du die Site mit Deinem Browser ansteuertest:

Abt. Pharmasiff - heute: im Wasser

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3/4 dessen, wass in den Kläranlagen landet und ihnen ohne Ozonierungsstufe Verdauungsprobleme bereitet, stammt aus der Küche der Pharmaindustrie. Hier eine Beispielzusammensetzung des Zuflusses der ARA Regensdorf (Quelle: Tabelle auf S. 32):



Man könnte also auch argumentieren, die Pharmaindustrie solle bezahlen dafür, was von ihrem Zeugs per unser Pipi in den ARAs ohne Ozonierung nicht rausgeht. Kurz erschien diese Möglichkeit tatsächlich auf dem Radar der Behörden. In seiner Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes schreibt der Bundesrat doch wirklich auf Seite 7:
Theoretisch könnte mit einer Abgabe auf Produkte, die problematische Stoffe enthalten, dem Verursacherprinzip gut entsprochen werden. Die genauere Analyse hat aber gezeigt, dass nur schon eine annäherungsweise Berücksichtigung der Vielzahl der möglicherweise relevanten Produkte und ihrer problematischen Inhaltsstoffe vollzugstechnisch, wenn überhaupt, nur mit einem (im Vergleich zum Finanzierungsbedarf) unverhältnismässig hohen Aufwand realisierbar wäre. Auch aussenhandelstechnische Gründe sprechen klar gegen diese Abgabe. Sie wird daher verworfen.
Wo kämen wir denn hin, wenn die Schäden nicht sozialisiert und die Gewinne privatisiert blieben? Drum berichtete heute das "Rendez-Vous" von SRF so über das Thema:



P.S. "Mikroverunreinigungen" sind übrigens NICHT "Kleinstpartikel", wie die Moderatorin fälschlicherweise behauptet. Das Zeugs ist gelöst im Wasser und liegt nicht als Partikel vor. Fremdwörter sind...

I Love him

Abt. gehört (eig.) gehört - heute: Feature "Brasil"

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amazonlodge1

Oder: Was Radio früher können durfte - und wie bewusstlos die Heutigen damit umgehen.

Matthias von Spallart reiste Anfang 80er Jahre durch Brasilien mit einem Kunstkopf-Mikrofon.

brasilia-statue1

Aus den vielen Stunden Tonaufnahmen komponierte Regisseur Aldo Gardini 1982 ein knapp eine Stunde dauerndes Feature.

Und etwa hier hätte ich jetzt eigentlich den SRF-Player mit dem absolut genialen Klassiker des Genres in dieses Posting eingebettet. Er war vergangenen Freitag in der "Passage" auf SRF2 Kultur zu hören.

Aber: Das Audiofile, worin SRF2 Kultur das STEREO Kunstkopf-Feature online stellt, hat eine erbärmliche Bitrate von mikrigen 64kBit. Und - viel schlimmer noch - es ist MONO! M-O-N-O!

Das ist Kunstfrevel übelster Sorte!

Ich hoffe, irgend jemand steckt das meinen geschätzten Ex-KollegInnen und bringt sie dazu, diese Peinlichkeit zu korrigieren.

stalin-vw

(Hier der Link zu SRF2Kultur, wer's nicht glaubt)

Abt. Longreads unerwünscht - heute: @ Tageswoche

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Erlenmatt

Remo Leupin bestellte eine mit Reportageelementen über den aktuellen Zustand angereicherte Zusammenfassung der Geschichte der Erlenmatt. Weil 2013 so etwas wie der letzte wilde Sommer auf dem Areal sei. Alles in maximal 7'500 Zeichen.

Logisch bin ich an den Vorgaben gescheitert und hab viel zu viele Buchstaben abgeliefert. Gerd Löhrer nahm sich freundlicherweise meines überlangen Elaborats an und hat das Beste draus gemacht für den zugestandenen Raum in der heutigen Papierausgabe.

Als ich händeringend vorschlug, eine Langversion als "Extra" bei der TaWo auf die Website zu stellen, war die Antwort: "Ein so langes Stück liest niemand online!". Drum hab ich sie bei "mir" abgelegt, wo ich das Internet nach Belieben vollposten kann...

Abt. gehört gehört - heute: Kunstkopf Feature Brasil

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HEUREKA! Die netten Menschen von SRF2 Kultur haben den Kunstkopf - Feature - Klassiker "Brasil" nachgereicht in STEREO. Vielen herzlichen Dank!

Runterladen, Kopfhörer aufsetzen, Augen schliessen und 60 Minuten Trip durch den Amazonas miterleben!

Oder gleich hier hören:




(Gestern war's noch mono. Wehrmutstropfen: Das Audio hat "nur" 128kBit/Sec. Aber die immerhin. Nuja, die Welt ist halt nicht perfekt...)

Abt. neulich auf - heute: dem Berninapass

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Berninapass Webcam mit Fliege

Wenn Fliegen hinter Fliegen fliegen, fliegen Fliegen Fliegen hinterher über den Berninapass. Und machen Rast auf dem Objektiv der Webcam auf der Passhöhe.

"Das ist eine Spinne, keine Fliege!", ruft unser Praktikant dazwischen. Kann ja sein. Aber dann wäre die Pointe kaputt. Drum ist es eine Fliege!

Abt. Tiere schauen Dich an - heute: Nutria

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Nutria bei Dreiländerbrücke

Demnächst kannst du von den Betontreppen bei den Buvetten am Rheinbord aus nicht nur doofe Schwäne, watschelnde Enten, gierige Tauben und impertinente Spatzen füttern, sondern auch die putzigen, fast handzahmen Nutrias (a.k.a. Biberratte, NICHT Bisamratte!). Einige Meter nördlich des Dreiländerecks, auf der französischen Seite, sind sie schon. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sie auch an den Basler Rheinufern anzutreffen sind und mit Schwänen, Enten, Tauben und Spatzen um Deine Brosamen wetteifern!

Der Krümelmarkt wird entscheiden, wen sie verdrängen.

P.S. Vor ein paar Jahren hatten wir Nutria noch mit Mickey Mouse verwechselt...

P.P.S. Die Xenophoben im Baselbiet hatten eine einzelne Nutria im Talweiher von "Ammel" 2009 zum Abschuss freigegeben, mit dem Segen der Pro Natura. Ätsch, vergebens!

P.P.P.S. Die Nutria ist eigentlich eine Latina, aber irgendwie auch eine Ossi, lernen wir beim "Verband Deutscher Zoodirektoren":
In der DDR erfreute sich die Nutriazucht zunehmender Beliebtheit. 1981 gab es einen Bestand von 188.353 Farmtieren. Nach der Wiedervereinigung wurde die Nutriazucht in Ostdeutschland unrentabel, so dass viele Bestände einfach freigelassen wurden.
Die Nutria bei uns: Ronald "tear down this wall" Reagan ist schuld!

Abt. Mikropolitik - heute: Der Wohnflächenbedarf sinkt!

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Die Analyse der Regierung in ihrem Gegenvorschlag zur Initiative des Mieterverbandes "Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle!", über die wir in Basel-Stadt am 22.9.2013 abstimmen, auf Seite 39:
Zwischen 1990 und 2000 ist die Wohndichte im Kanton Basel-Stadt deutlich gesunken, parallel dazu ist die mittlere Wohnfläche pro Einwohner um 10% auf knapp 43 m2 gestiegen. Verantwortlich dafür war nebst der Veränderung der sozialen Strukturen (mehr Alleinstehende, ältere Personen und veränderter Familienstrukturen) die steigende Kaufkraft.
Die Prognose der Regierung:
Eine in Zukunft etwas moderatere Fortsetzung dieser Entwicklung darf erwartet werden.
Die daraus abgeleitete Annahme der Regierung:
Für die Wohnraumentwicklungsstrategie wird ein Mehrbedarf an Wohnfläche zum Ausgleich des steigenden Flächenverbrauchs von ca. 5.5% innert 20 Jahren (respektive 2.75% pro Jahrzehnt, vgl. Kapitel 3.4.7) angenommen.
Zu Deutsch: In den 90er Jahren zogen massenhaft Menschen aus Basel weg. Das belegt das Statistische Amt tatsächlich:



Die Gebliebenen verteilten sich auf die leer werdenden Wohnungen, aus familiären Gründen und / oder weil sie sich's leisten konnten. Wer wollte es ihnen verüblen. Soweit nachvollziehbar.

ABER: Stimmt die Annahme der Regierung? Geht der Trend in dieselbe Richtung weiter? Braucht's mehr Wohnungen, weil wir mehr Fläche "wollen"?

Schauen wir mal, was in den von ihr ausgeblendeten Jahren zwischen 2000 und heute passiert ist.

Betrachten wir das Jahr 2000:

Die Anzahl Wohnungen betrug damals, laut Statistischem Amt: 104'092
Die Anzahl Menschen in Basel betrug am 31.12.00: 188'581
Und jedeR hatte, laut der Regierung, rund 43 m2 für sich.

Daraus können wir die gesamte Wohnfläche in Basel berechnen:

Menschen X Wohnfläche pro Kopf = 8'108'983 m2 Wohnfläche gab's offenbar in Basel-Stadt im Jahr 2000. Die durchschnittliche Grösse einer Wohnung war ergo im Jahr 2000: 8'108'983 m2 Gesamtwohnfläche geteilt durch 104'092 Wohnungen = 77,9m2.

Und jetzt: Spot auf das Jahr 2011!

Die Anzahl Menschen betrug Ende Jahr 192'304.
Die Anzahl Wohnungen betrug: 105'583.

Die Regierung schreibt über die Zeit von 2001 bis 2010:
In den 10 Jahren des Projekts Logis Bâle wurden 2'765 Wohnungen neu erstellt. Zusätzlich sind etwa 500 Wohnungen durch Dachstockausbauten und weitere 200 durch Umnutzung von Büros entstanden. Weitere 1'200 grosszügigere Wohnungen konnten durch Zusammen- legungen von kleineren Einheiten geschaffen werden. Insgesamt sind so gut 4'600 neue und neuwertige Wohnungen entstanden.
4'600 Wohnungen, für die wir - just for the fun of it - grosszügige 120m2 Durchschnittsgrösse annehmen.

Was hat sich dadurch verändert am "Wohnflächenverbrauch pro Kopf"?

Von den 105'583 Wohnungen 2011 ziehen wir die 4'600 dank Logis Bâle entstandenen ab. An der Durchschnittsgrösse dieser verbleibenden 100'983 Wohnungen hat sich seit 2000 nichts geändert: 77,9m2. Ergibt 7'866'575m2. Dazu kommen jetzt die 4'600 X grosszügig angenommenen 120m2 = 552'000m2. Das heisst, die Gesamtwohnfläche ist in Basel-Stadt von 2000 bis 2011 in diesem Modell gestiegen von 8'108'983 m2 auf 8'418'575 m2. Teilen wir die durch die 192'304 Menschen, erhalten wir 43,8m2, wo es anno 2000 noch 43 waren. Eine Zunahme der "Wohnfläche pro Kopf" um 1,9% in zehn Jahren.

Jetzt kommt aber die Pointe: In der umständlichen Rechnung, obwohl plausibel, muss irgendwo ein krasser Fehler stecken!

Grund: Am Freitag, dem 28.6.2013, Bündelitag, war in der BaZ (Backup: 42m2-baz (application/pdf, 715 KB) ), gezeichnet von Regula Küng, Leiterin Fachstelle Stadtwohnen und Peter Näf, wirtschaftlicher Praktikant im Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, der explosive Satz zu lesen:
In Basel-Stadt liegt der individuelle Wohnflächenbedarf heute bei 42 Quadratmeter Wohnfläche pro Person.
42! Der "Hitchhiker's Guide To The Galaxy" lässt grüssen! 42m2! Wohnfläche pro Person! 2013! Nicht mehr 43, wie 2000! Und auch nicht die 43,7 von mir, Handgelenk mal Pi, falsch errechneten. Die Profis sagen "on the record":

Der Wohnflächenbedarf pro Person in Basel-Stadt sinkt!



Wenn dies stimmt, bricht ein relevanter Pfeiler der Regierung in ihrem Argumentarium für ihre Wohnraumförderpolitik weg. Denn diese operiert mit 43 m2, and counting! Aus "43 and counting" kommt sie auf die Zahlen hier:



Der von der Regierung im Ratschlag vom August 2012 auf Seite 50 behauptete "Bedarf aus der Zunahme der Wohnfläche pro Person" im Umfang von Raum für immerhin 9'400 Menschen (a.k.a. Einwohneräquivalente) basiert auf falschen, veralteten Zahlen. Es gibt ihn schlicht nicht. Regula Küng und Peter Näf haben offenbar inzwischen bessere Daten.

Der Trend läuft in die genau entgegengesetzte Richtung. Es gibt, wenn die Küng-Näf'sche "42" korrekt ist, keinen "Bedarf aus der Zunahme der Wohnfläche pro Person"!

Es gibt vielleicht einen Bedarf nach neuen Wohnungen, aufgrund der steigenden Anzahl Menschen. Aber es geht - in gewissen Grenzen - offenbar auch ganz gut ohne. Wenn der Drang der Menschen in die Stadt gross genug ist, aber das Wohnungsangebot nicht gleich allen einen Singlehaushalt ermöglicht, dann arrangieren sich Neuzuzüger und Alteingesessene offenbar auch mit dem bestehenden Wohnraum.

Was bedeutet das am Ende? Spielt die vermeintliche "Petitesse" wirklich eine Rolle, ob dort im Ratschlag 43 oder hier im BaZ-Artikel 42 steht?

Aber Ja! In der politischen Debatte um die Initiative des Mieterverbandes spielt es sehr wohl eine wichtige Rolle, ob die Gegenseite mit korrekten Zahlen argumentiert, oder ob sie - wie's den Anschein macht - mit veralteten Daten einen so nicht vorhandenen Trend behauptet, und auf dieser Basis ein investorenfreundliches Argumentarium zusammenschustert gegen die Initiative "Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle!".

Abt. Mikropolitik - Regierung: Wohnraum für Gespenster!

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Aus dem Gegenvorschlag der Regierung zur Initiative des Mieterverbandes "Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle!", über die wir in Basel-Stadt am 22.9.2013 abstimmen, S. 49, Sachziele:
1. Moderates Wachstum der Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt. Bis 2030 wird eine Bevölkerungszahl von 200'000 Einwohnerinnen und Einwohnern angestrebt.
Ratschlag Seite 51, Abbildung 15:
Gegenüberstellung von Entwicklungsbedarf und Entwicklungspotenzialen Kanton Basel- Stadt bis 2030
So sieht das aus:



Bis 2030 soll Basel also 200'000 Menschen beherbergen. Das sind rund 8'000 mehr als heute. Ok. Bring 'em on! Herzlich willkommen! Also braucht's Wohnraum für 8'000 Menschen mehr. Logisch.

Aber: Die Regierung will in ihrer "Förderstrategie" gleich noch zusätzlich Wohnraum für 9'400 so genannte "Einwohneräquivalente" schaffen (lassen), die's realiter nicht gibt, die auch nie nach Basel ziehen und auch nie Steuern zahlen werden.

Die Regierung will Wohnraum für Gespenster!

Die Notwendigkeit für den Wohnraum für diese 9'400 frei erfundenen, fiktiven "Einwohneräquivalente" zaubert die Regierung aus dem Hut, in dem sie unterstellt, wir wollten alle immer verschwenderischer umgehen mit der Ressource Raum. Sie behauptet das nicht nur, die Regierung will das mit ihrer so genannten "Wohnraumförderstrategie" sogar noch aktiv unterstützen!

Der angeblich notwendige Wohnraum für die 9'400 Gespenster phantasiert die Regierung in ihre Strategie und ihre Grafiken, weil sie den Mythos des "wachsenden Flächenverbrauchs pro Kopf" unhinterfragt fortschreibt.

Nur so kann sie eine Strategie aufbauen, die bis 2030 54% des neuen Wohnraums offiziell für Gespenster plant. Und nur 46% für reale Menschen:



Das hat natürlich verheerende Folgen auf verschiedensten Ebenen!

Schauen wir uns an, wie die Säulen aussähen, wenn sie nur die Planung für reale Menschen ausdrücken und nicht noch die Förderung von zunehmender Raumverschwendung, den Wohnraum für die 9'400 Gespenster, beinhalten würde:



Das sieht natürlich nicht so sexy aus für Pensionskassen und andere Investoren. Plötzlich braucht's vielleicht gar keine Wohnhochhäuser mehr vis-à-vis der Kraftwerksinsel Birsfelden, wie u.a. Roger Diener sie gern gebaut sähe,



weil für die 8'000 Neuankömmlinge bis 2030 anderenorts lange genug Platz geschaffen werden kann in Basel!

Aber warum soll diese irrwitzige Raumverschwendung aktiv geplant und sogar staatlich gefördert werden? Mit allen negativen Konsequenzen, die sie mit sich bringt?

Wenn die Regierung nicht auch noch für Gespenster planen würde (zweite Grafik hier), ist zum Beispiel plötzlich überhaupt nicht mehr einsichtig, warum das "Gesetz über Abbruch und Zweckentfremdung" (GAZW) entkernt werden soll, was die Regierung in ihrem angeblichen "Gegenvorschlag" auch gleich noch durchpeitschen will, nur damit Investoren einfacher günstigen Wohnraum durch hochpreisige Neubauten ersetzen können. In der Sprache des Ratschlags, S. 63:
Es zeigt sich, dass die Abbruchbewilligungspflicht nach geltendem Recht (GAZW) investitionskritische Signale aussendet. So werden die umfangreichen baulichen Regulierungen im Stadtkanton immer wieder durch Akteure des Wohnungsbaus kritisiert. Dies steht im Widerspruch zu den Bemühungen, gute Rahmenbedingungen für private Investitionen zu schaffen. Die zwingende Bewilligungserteilung für Abbruch bei Schaffung von mindestens gleich viel Wohnraum – vorbehältlich der Einhaltung der nutzungsplanerischen Vorschriften zum Wohnanteil, die Bewilligungsfreiheit für Teilabbruch und die aktualisierten Bewilligungskriterien für Zweckentfremdung stellen diesbezüglich Verbesserungen dar.
Verbesserungen für die Investoren und Hausbesitzer nota bene. Nicht zwingend für die BewohnerInnen! Wer, wie die Kantonsregierung, Wohnraum für Gespenster plant, hat offenbar wenig am Hut mit den realen Menschen in Basel.
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