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Abt. zweierlei Bürokratien - Heute mit Miriam Blocher

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Aus einem Interview der Handelszeitung (13.3.2014) mit Läckerli-Huus-Besitzerin Miriam Blocher (leider nicht verlinkbar):

Wie viele Grenzgänger haben Sie? Ändert dies nun mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative?

Wir haben einige Grenzgänger aus dem Elsass, die seit Jahren hier arbeiten. Die arbeiteten schon beim Läckerli Huus, als es noch Kontingente gab. Jetzt arbeiten sie immer noch hier und in Zukunft - unter einem neuen Kontingentregime - wohl auch noch.

So sicher?

Ja, vielleicht müssen wir künftig halt etwas mehr Bürokratieaufwand betreiben, aber sonst ändert sich für uns nichts.

Verdienen Ihre Mitarbeitenden alle 4000 Franken?

Nein. Wir haben viele unqualifizierte Mitarbeiter, vor allem Mitarbeiterinnen, die liegen darunter. Der Frauenanteil liegt bei uns bei 70 Prozent.

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 22 Franken träfe auch Sie?

Absolut. Ich bin total dagegen. Nicht einmal wegen der 4000 Franken im Monat, sondern weil der Staat bei der Lohnfestsetzung weder im Minimum noch im Maximum etwas zu sagen hat.

Sie befürchten mehr Bürokratie, mehr Staat?

Sicher. Es wäre übrigens viel besser, wenn in der Politik weniger Theoretiker und mehr Praktiker, zum Beispiel Unternehmer wären. (...) Und die Bürokratie, die Regulierungsflut, nimmt fast täglich zu, das ist für ein KMU eine enorme Belastung. Ich wäre dafür, dass man erstens ein Moratorium für neue Gesetze oder - noch besser - ein Gesetzabbau von 10 Prozent netto jedes Jahr beschliesst.

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Nun führt gerade ihr Praktiker-Vater zu mehr Bürokratie und Regulierungsflut (und sonst offenbar zu keinerlei Veränderungen), was der Handelszeitung keine Nachfrage wert ist. Doch warum die Einführung eines Mindestlohns zu mehr Bürokratie führen soll, müsste uns selbst eine Handelszeitung erst mal erklären.

Abt. freiwillige Stelleninserate - heute: Uni Basel

Abt. Internetgeschichte - heute: welterstes Netzradio

Abt. NoGoArea - heute: Swisslos-Fonds II

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1. "Njet!" ist die Antwort der Staatskanzlei auf das Gesuch, Einsicht zu nehmen in den Bericht der Abteilung Kultur des Präsidialdepartementes über den Antrag der 2013 voraussichtlich 30 Millionen Jahresgewinn erzielenden MCH Swiss Exhibition auf CHF 100'000.- aus dem Swisslos-Fonds, worin - vermutlich - der Antrag inhaltlich bewertet und dem Regierungsrat ein - positiver oder negativer - Entscheid empfohlen wird:

Unbenannt

Die Staatskanzlei beruft sich in ihrer Ablehnung auf Art. 24, Abs. 1, der "Verordnung über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzverordnung, IDV)", der da lautet:
Einschränkung zum Schutz des Kollegialitätsprinzips

1 Es besteht kein Recht auf Zugang zu den Beschlussentwürfen und Berichten, welche die Departemente und die Staatskanzlei im Hinblick auf die Beschlussfassung durch den Regierungsrat erstellen.
Es sei daran erinnert:

2. Ebenfalls verweigert wurden
die Einsicht in den Antrag der MCH auf die CHF 100'000.- und die Einsicht in die Begründung des Regierungsrates, warum er zum Schluss kam, der MCH CHF 100'000.- rüberzuschieben.

Gerne wiederholen wir bei dieser Gelegenheit:

3. Als Ausschlusskriterium

nennt Artikel 5 der Swisslos-Verordnung:
§ 5. Vom Swisslos-Fonds werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet für: (...)
– Institutionen jeder Art, die durch staatliche Mittel, zum Beispiel durch Subventionen, gefördert werden oder andere staatlich festgelegte Beiträge erhalten (...)
Die MCH hat vom Kanton Basel-Stadt erhalten für den Messehallenneubau: Investitionsbeitrag à-fonds-perdu: CHF 20 Mio.; grundpfandgesichertes Darlehen à-fonds-perdu: CHF 50 Mio.; zinsloses Darlehen: CHF 30 Mio.; Darlehen: CHF 85 Mio.

Über die Wirkung alleine des zinslosen Darlehens schreibt die MCH in ihrem Finanzbericht:
Die Gewährung der zinslosen Darlehen im Umfang von CHF 60 Mio. durch die Kantone Basel-Stadt und Basel- Landschaft (je CHF 30 Mio.) reduziert den Zinsaufwand der MCH Messe Schweiz (Basel) AG bei einem Referenz-Zinssatz von 2 % im Geschäftsjahr 2012 um CHF 1.2 Mio. (Vorjahr CHF 1.2 Mio.). (...)
Die MCH kann ergo mit Fug und Recht angesehen werden als eine Institution, die "durch staatliche Mittel (...) gefördert" wird "oder andere staatlich festelegte Beträge" erhält.

Damit liegt, bis zum Gegenbeweis, der Schluss nahe, dass jegliche Ausschüttung aus dem Swisslos-Fonds an die MCH und der entsprechende Regierungsbschluss



verordnungswidrig sind.

4. MCH CEO René Kammschätzt, "der erwartete Konzerngewinn wird kleiner als das Halbjahresergebnis sein und zwischen 2011 und 2012 liegen." Also zwischen 25,2 und 39,5 Millionen. Da liegt es natürlich nicht mehr drin, die 100'000.- für das - in der Sache unbestrittene - Kunstprojekt aus der eigenen Tasche zu bezahlen, und damit die CEO-bonusrelevante, in Prozenten zweistellige Umsatzrendite um einige Promille zu schmälern, sondern dafür muss der Swisslos-Fonds bluten...

5. Das baselstädtische Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG) und die dazugehörende Verordnung machen damit insgesamt stark den Anschein, eher der Transparenz hinderlich und eigentlich eine Alibiveranstaltung zu sein.

6. P.S. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit ergibt eine oberflächliche Durchsicht der vom Swisslos unter "unterstützte Projekte" gelisteten Gutsprachen die folgenden drei Beträge, die sehr wahrscheinlich unter dasselbe Ausschlusskriterium fallen:
  • Polizeimusik Basel
    Teilnahme an der Steuben-Parade in New York 30'000.-
  • Messe Basel
    Veranstaltung Tower Running 5'000.-
  • Militärverwaltung Basel-Stadt
    Kostenübernahme der Wehrmännerentlassung 2013 66'185.-
Die mutmassliche Missachtung der Swisslos-Verordnung durch den Regierungsrat beim MCH-Entscheid scheint damit kein Einzelfall zu sein.

Abt. tell it like it is - heute: Dave Muscheidt

Abt. Excel-Architektur - heute: Altersheim @ Erlenmatt

Abt. En Guete! - heute: Dokfilm "Unser täglich Brot"

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90 Minuten off-kommentarlose Einblicke in die Produktionsverhältnisse in der Nahrungsmittelindustrie, von Nikolaus Geyrhalter und Wolfgang Widerhofer, 2005, vermutlich ohne explizite Einwilligung der Autoren bei youtube online gestellt...

Abt. Tweet of the Day - heute: von @scienceporn


Abt. Don't touch! - heute: Thermopapierkassenzettel

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Die "Deutsche Ärztezeitung" berichtete am 26. Februar 2014 über eine Studie von Shelley Ehrlich, Antonia M. Calafat, Olivier Humblet, Thomas Smith und Russ Hauser mit dem Titel
Handling of Thermal Receipts as a Source of Exposure to Bisphenol A
im JAMA. Die DÄZ schrieb:
Nun haben US-Forscher um die Ärztin Dr. Shelley Ehrlich von der Universität in Cincinnati 24 Studenten freiwillig Kassenbons aus Thermopapier benutzen und anschließend Urinproben abgeben lassen. Zweimal mussten die Probanden das machen, einmal mit nackten Händen und einmal mit Nitrilhandschuhen (JAMA 2014; 311(8): 859-860).

Der Unterschied war eindeutig: Während nach zwei Stunden "Kassenbon-Fummeln" ohne Handschuhe die BPA-Werte im Urin deutlich nach oben schnellten, blieben sie mit Handschuhen im unteren Niveau.

Vor der ersten Simulation (ohne Handschutz) lagen die über das spezifische Uringewicht korrigierten BPA-Werte im Mittel bei 1,8 μg pro Liter Urin. Vier Stunden nach der zweistündigen Kassenbon-Probe stieg die Konzentration auf im Mittel 5,8 μg/l.

Von zwölf Studenten konnten die Forscher zudem noch drei spätere Proben nehmen - acht, zwölf und 24 Stunden nach dem Test. Auch hier waren die BPA-Level noch deutlich erhöht, mit 11,1, 10,5 und 4,7 μg BPA je Liter Urin.

Völlig anders war es bei der Kassenbon-Berührungs-Simulation mit Nitrilhandschuhen. Hier blieb die gemittelte BPA-Konzentration im Urin unter 2 μg/l auch nach der zweistündigen Kassenzettelprobe.

Unklar ist den Forschern allerdings, welche klinischen Implikationen ihr Versuch nach sich zieht. Denn auch sie wissen um die fehlende Evidenz möglicher Schäden oder Nicht-Schäden durch eine BPA-Exposition.

Eben! Und eigentlich ist es mir ziemlich egal, wie schädlich oder nicht schädlich das Zeugs auf den Kassenzetteln ist. Wer damit viel rumfingert, resp. rumfingern muss, (Kassierer_innen!), soll den Siff jedenfalls nachher nicht im Pipi haben!

Wann kommt eigentlich jetzt endlich der vom Bundesrat schon vor über zwei Jahren versprochene Bericht "über die Nutzen und Gefahren der Verwendung von BPA"?

Abt. Talk of the Day - heute: Jaron Lanier

Abt. Haste auch 'ne Mutter? happy!

Abt. for president! - heute: Lukas Engelberger

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Jetzt will er die Ernte für seine Mühen einfahren: den Regierungssitz.

Lukas Engelberger präsidierte damals die zuständige Kommission (WAK), als es 2010 um die Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes auf 20% ging(dass beim Posting von 2010 alle Links zu wichtigen Kantonsdokumenten heute kaputt sind, haben wir dem diesbezüglich amateurhaften, zwischenzeitlichen Relaunch der Website bs.ch zu verdanken!). Das brachte seinem Arbeitgeber Roche eine Steuerersparnis im zweistelligen Millionenbereich.

Es brauchte 2012 eine Referendumsabstimmung, um Engelberger und Konsorten an weiteren Steuersenkungen auf 18% zu hindern.

Noch-Roche-Mann Engelberger wird, zusammen mit ex-Roche-Mitarbeiter Dürr, in der Regierung sitzen, wenn es im Nachgang zur Unternehmenssteuerreform III darum gehen wird, die mit ihr verbundenen, schweizweiten "Milliarden an Steuerausfällen" (NZZ) kantonal um- und die für die Pharma erdachten Sonderregelungen ("Lizenzbox") durchzusetzen.

Darum ist es für die Pharma wichtig, dass ihr Mann Engelberger Regierungsrat wird.

Als Starthilfe darf er 50% seiner Arbeitszeit, bezahlt, für den Wahlkampf aufwenden, berichtet das Regionaljournal.

Laut Onlinereports fand Engelberger heute an seiner Medienkonferenz, es sei "zu überlegen", ob eine "gewisse Senkung der Gewinnsteuersätze" für "bestimmte Unternehmen", die nicht von der Lizenzbox profitieren werden, "zu prüfen wäre". Der Kandidat hält offenbar wenig vom Resultat der Referendumsabstimmung von 2012.

Novartis hat vor einem Jahr bereits Finanzdirektorin Eva Herzog die Pistole an die Schläfe gesetzt:



Engelberger hat ebenfalls vor einem Jahr übrigens auch durchgebracht, dass eine für die sehr Reichen in der Stadt etwas gar indiskrete Angabe in der Onlineversion des statistischen Atlas von Basel depubliziert wurde.

Abt. Oeffentlichkeitsprinzip - heute: @ Basel

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Frage an Radio Eriwan:

"Gilt in Basel-Stadt das Oeffentlichkeitsprinzip?"

Radio Eriwan antwortet: "Im Prinzip Ja,


denn Artikel 25 im "Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG)" lautet
§ 25. Zugang zu Informationen
1 Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ im Sinne von § 3 Abs. 1 lit. a und b dieses Gesetzes vorhandenen Informationen, ausgenommen zu Aufzeichnungen, die nicht fertig gestellt sind.
aber das Oeffentlichkeitsprinzip gilt leider nicht für viele eigentlich relevante Dokumente. Denn es existieren folgende Ausnahmen, bei denen der Zugang verweigert werden darf oder muss (kleiner Ausschnitt einer langen Liste):
wenn eine besondere gesetzliche Geheimhaltungspflicht oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Bekanntgabe der oder der Zugang zur Information:

c) den freien Meinungs- und Willensbildungsprozess der öffentlichen Organe beeinträchtigt oder
d) die Position in Verhandlungen beeinträchtigt

Ein privates Interesse liegt insbesondere vor, wenn

b) durch die Bekanntgabe von oder den Zugang zu Informationen Berufs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart oder Urheberrechte verletzt würden
Soweit einige der Einschränkungen des Oeffentlichkeitsprinzips durch das Gesetz. In Eigenregie konnte der Regierungsrat sich dazu noch eine Verordnung zurechtlegen, die die Einschränkungen zusätzlich präzisiert und ausweitet. Zum Beispiel "nicht fertig gestellte Aufzeichnungen nach Art. 25 IDG", und damit nicht dem Oeffentlichkeitsprinzip unterstellt, sind:
1 Als nicht fertig gestellt gilt eine Aufzeichnung insbesondere, wenn:
a) sie von der Erstellerin oder dem Ersteller noch nicht unterzeichnet ist,
b) sie von der Erstellerin oder dem Ersteller der Adressatin oder dem Adressaten noch nicht übergeben worden ist,
c) sie sich im Entwurfsstadium befindet,
d) der handschriftlich oder elektronisch erfasste Text mit Streichungen oder Anmerkungen versehen ist, oder
e) sie als informelle Arbeitsnotiz dient.
Als "vertraulich" klassifiziert werden (und damit nicht dem Oeffentlichkeisprinzip unterstellt sind) Informationen,
e) die finanzielle Beiträge an Private betreffen, auf die kein Rechtsanspruch besteht,
und last, but not least:
Es besteht kein Recht auf Zugang zu den Beschlussentwürfen und Berichten, welche die Departemente und die Staatskanzlei im Hinblick auf die Beschlussfassung durch den Regierungsrat erstellen.
Letzteres läuft unter dem Titel "Schutz des Kollegialitätsprinzips". Hier ist Basel-Stadt noch restriktiver als der Bund. Dort sind solche Berichte wenigstens nach der Beschlussfassung in der Regel zugänglich. In Basel-Stadt sind vorbereitende Ämterberichte es auch "post festum" nicht.

Unverständlich! Warum bespielsweise würde es das "Kollegialitätsprinzip" gefährden, wenn nachträglich der beurteilende Bericht der Abteilung Kultur betreffend den Antrag der ART Basel auf 100'000.- aus dem Swisslos-Fonds öffentlich würde?

Und warum legt Art. 20 e) der Verordnung den Mantel des Schweigens über "finanzielle Beiträge an Private", "auf die kein Rechtsanspruch besteht"? Besteht nicht eigentlich gerade dort, wo die Regierung Gelder verteilt, auf die "kein Rechtsanspruch" besteht, erhöhter Transparenzbedarf?

Fassen wir zusammen: Das Versprechen klingt zwar hochtrabend und umfassend ("Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ (...) vorhandenen Informationen"), aber Gesetz und Verordnung schränken den gewährten Anspruch gleich wieder so eng ein, dass von einem "Oeffentlichkeitsprinzip" eigentlich nur schwer gesprochen werden kann. Und anders als beim Bund, kommt das Wort im Gesetz von Basel-Stadt tatsächlich nicht vor, erst in der Verordnung ganz kurz."

Abt. vorher / nachher - heute: Wagenplatz

Abt. Mit der SVP zurück in die guten alten Zeiten

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Er ist zwar schon erwachsen, aber: Kann dem NR Fehr/SVP mal wieder einer eine watschen? Nicht einfach so, sondern weil er sich in www.20min.ch wie folgt zitieren lässt:
«In der Schweiz werden Kinder sehr gut behandelt», sagt Fehr. Und: Eine Ohrfeige im Ausnahmefall könne erzieherisch mehr nützen als fünf Psychologen.
Er selber hat wohl als Kind öfter mal eine kassiert, aber wo soll denn da der Nutzen gewesen sein? Etwa darin, dass er nun als Erwachsener ungestraft zurückschlagen lassen will? Pfui.

www.fondation-enfance.org

Abt. Haste mal n Stutz?

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Weitere notleidende Firmen wenden sich vertrauensvoll an den Swisslos-Fonds BS. infam.antville.org

Abt. Hast mal n' Stutz? II - heute: It's official

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Jetzt ist das "Njet!" zum Gesuch um Einsicht in den Antrag der 2013 30,5 Mio Reingewinn machenden MCH rechtskräftig in Form einer Verfügung:

Njet!

Damit ist im Prinzip auch die Pointe gerichtlich anfechtbar, dass die Einsicht nicht gewährt werden könne, weil sie die Privatsphäre der 30,5 Millionen Reingewinn machenden MCH beeinträchtigen würde und die Anonymisierung des Antrags der MCH hinfällig sei, weil mir bereits bekannt sei, "um welche Personendaten es sich handelt".

Warum allerdings die MCH keine 3 Promille ihres Reingewinns investieren kann in das ihr offenbar besonders am Herzen liegende Performanceprojekt "14 Rooms", kuratiert von Klaus Biesenbach (Director of MoMA PS1), und Hans Ulrich Obrist, (Co-director of Exhibitions and Programmes and Director of International Projects an der Serpentine Gallery), sondern sich aus dem Swisslos-Fonds mit CHF 100'000.- quersubventionieren lassen muss, ist weiterhin ihr Geheimnis. Eine entsprechende Anfrage an deren PR-Abteilung ist hängig. Auf eine Antwort von dort hoffen wir bis Mittwoch 12 Uhr.

Abt. es geht voran! - heute: @ Erlenmatt

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Wir erinnern uns: Damit wird's in der ursprünglich gepalnten Form nichts



Vergangenen Herbst übernahm eine "Socimbal AG" in Basel die "Galerie Erlenmatt AG", und damit das Ruder auf Baufeld A der Erlenmatt:



Heute nun gibt Losinger Marazzi (who else?) bekannt, wie's stattdessen weitergehen soll dort (Original: Medienmitteilung_Erlenmatt_Baufeld A_25_3_2014 (application/pdf, 167 KB) ):

Erlenmatt Baufeld A
Eine Überbauung mit Mischnutzung

Die Galerie Erlenmatt AG, Grundeigentümerin, hat die Losinger Marazzi AG mit der exklusiven Entwicklung des 11'000 m2 grossen Baufeldes A beauftragt, welches sich beim Arealeingang befindet. Auf dieser Parzelle ist eine Überbauung mit Mischnutzung und einer Bruttogeschossfläche von zirka 44'000 m2 geplant. Diese wird Verkaufs- und Büroflächen, ein Hotel sowie Miet- und Eigentumswohnungen umfassen.

Geplanter Start der Ausführungsarbeiten: Anfang 2016

Im Rahmen dieser Projektentwicklung laufen zurzeit fortgeschrittene Gespräche mit verschiedenen potentiellen Betreibern, Mietern und Nutzern, um das Projekt den aktuellen Marktanforderungen anzupassen. Im Anschluss an die anstehenden administrativen Meilensteine ist der Ausführungsstart für Anfang 2016 vorgesehen.
Beachte: "Miet- und Eigentumswohnungen" waren zuvor auf Baufeld A NICHT vorgesehen!

Keine Ahnung, wie viele das und welcher Art die sein werden. Aber das hat Folgen: Die Kapzität des "gelben Abschnitts" der folgenden Säule nimmt zu und der im "violetten Abschnitt" der Säule behauptete Bedarf (siehe dazu: Abt. Mikropolitik - Wohnraum für Gespenster) nimmt ab!



Zum schrumpfenden, de facto überflüssigen "violetten Abschnitt" zählen übrigens auch diese da,

die, laut umstrittener Zonenplanrevision, hierhin kommen sollen:

Abt. Hast mal n' Stutz III - heute: Die Antworten

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Per Mail erreichten uns vor wenigen Minuten die folgenden Antworten aus der PR-Abteilung der MCH Messe Schweiz:
1. Frage: Die MCH erzielte 2013 einen Reingewinn von 30,5 Millionen Franken. Was ist der Beweggrund, warum die MCH / Art Basel die Fr. 100'000.- nicht aus der eigenen Kasse nehmen kann für die Finanzierung von 14 Rooms, sondern den Swisslos-Fonds dafür beansprucht? Wie erklären Sie diese Quersubventionierung der Oeffentlichkeit?

MCH: 14 Rooms ist ein gemeinsames Projekt der Fondation Beyeler, der Art Basel und des Theater Basel. Auf Grund des hohen Finanzbedarfs für das Projekt hat die MCH ein Gesuch zur Förderung beim Swisslos-Fonds eingereicht. Die Unterstützung durch den Swisslos-Fonds ermöglicht Schulen freien Eintritt in die Ausstellung.

Das Projekt 14 Rooms wird zu grossen Teilen durch die MCH und die Art Basel subventioniert. Sie stellen die Halle 3 kostenfrei als Veranstaltungsort zur Verfügung und unterstützen das Projekt mit erheblichen finanziellen Mitteln. Des Weiteren finanziert sich das Projekt durch Eintrittsgelder, sowie durch die Unterstützung durch private Kunstförderer. Die Finanzierung durch den Swisslos-Fonds stellt eine Ergänzungsleistung dar. Das Projekt wird für die MCH keinen Gewinn abwerfen.


2. Frage: Und wie stellen Sie sich zur Ansicht, dass die MCH, als vom Kanton in beträchtlicher Höhe über verschiedene Darlehen finanziell geförderte Institution, eigentlich unter eines der Ausschlusskriterien von Art. 5 der Swisslos-Fonds-Verordnung fällt und somit keine Unterstützung aus dieser Quelle erhalten dürfte?

MCH: Bitte richten Sie Fragen bezüglich der Swisslos-Fonds-Verordnung direkt an Frau Schaub, Leiterin des Swisslos-Fonds Basel-Stadt.
Kommentar

1. Dass ausgerechnet die CHF 100'000.- aus dem Swisslos-Fonds (3 Promille des Reingewinns 2013 der MCH) Schulklassen den Gratiseintritt in 14 Rooms ermöglichen, ist die Aussage der MCH. Wer kann gegen Gratiseintritte für Schulklassen sein? Natürlich niemand.

Wer weiss, ob die Aussage stimmt? Ebenfalls niemand ausserhalb eines sehr engen Personenkreises innerhalb der MCH, der Einsicht in das Budget von "14 rooms" hat. Und noch wenn das Budget öffentlich wäre, wäre die Aussage zu hinterfragen. Denn mehr als z.B. unter "Einnahmen" "Eintritte Schulklassen: CHF 100'000.- (bezahlt durch Swisslos)" kann auch da nicht stehen.

Warum allerdings die MCH, auf dem Umweg über den Swisslos-Fonds, überhaupt Geld dafür kassieren will, dass Schulklassen "14 Rooms" anschauen dürfen, bleibt unerklärt. Ausgerechnet bei den Kindern und Jugendlichen endet offenbar der Wille von MCH und ART, "14 rooms" zu "subventionieren". Und sei es mit nur 3 Promille des Reingewinns 2013!

2. Die Frage der Rechtmässigkeit der Auszahlung von Geld aus dem Swisslos-Fonds an MCH, egal wie sympatisch der Verwendungszweck auf den ersten Blick erscheinen mag, bleibt weiterhin ungeklärt.

P.S. Während der Kanton Zürich transparent darüber informiert, wer warum welchen Anteil an seinen Projektkosten wozu aus dem Swisslos-Fonds erhält, verweigert die Regierung in Basel-Stadt beharrlich die Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.

Abt. Aufstandsprognose - heute: für die Ukraine

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Ukrainereise für DRS2

Noch diesen Sommer wird es erneut grössere Aufstände geben in der Ukraine. Und zwar gegen die mehrheitlich rechten und rechtsradikalen Erfüllungsgehilfen des IWF, die sich jetzt dort die Macht teilen. Weil die Armen ihr letztes Geld für explodierende Energierechnungen ausgeben sollen.

Schon 2012 plädierte der Internationale Währungdsfonds in diesem Paper (backup: IMF - Ukraine Gas Pricing Policy (application/pdf, 711 KB) ) für eine Erhöhung der Gaspreise in der Ukraine um 20%. Jetzt sollen sie um bis 50% hochgehen. In den Worten der heutigen Morgennachrichten von SRF (ab 4:32):
In der Ukraine müssen sich die Menschen auf höhere Preise für Gas einstellen. Ein Vertreter des staatlichen Energiekkonzerns "Naftogaz", teilte mit, die Preise würden ab Mai um bis zu 50% angehoben. Höhere Gaspreise sind eine wesentliche Bedingung für weitere Kredite der EU und des Internatioanlen Währungsfonds, auf die die Ukraine dringend angewiesen ist.
Diese - und weitere - Forderungen hatte der IWF bereits Ende Oktober 2013 dem damaligen Präsidenten Yanukovitch auf den Tisch geknallt, laut dem Newsportal Euractiv:
An International Monetary Fund mission visiting Ukraine has urged the government to raise gas prices for domestic consumers and introduce a flexible exchange rate for the national currency, the hryvnia, a Fund official said on Thursday.
Jerome Vacher, the IMF's resident representative in Kyiv, told a ratings conference that these were among recommendations made by a Fund team which has just ended a 10-day trip to the ex-Soviet republic.
"Measures included a flexible exchange rate, strengthening of the banking system, fiscal adjustment, reform of the energy sector (and) substantial improvement of the business environment," Vacher told the annual Fitch ratings conference.
He made clear that by energy reform the IMF meant raising the tariffs for domestic consumers of gas - both industry and households - something long opposed by the government.
A previous $15 billion stand-by IMF programme was frozen in early 2011 after Kiev refused to end Soviet-era subsidies and raise prices in the household gas and heating sector.
Im offiziellen IWF-Communiqué von 2013 heisst es, als Folge würden ev. bis 40% der Bevölkerung zu Sozialhilfeempfänger_innen:
To mitigate the effect of tariff adjustment on the less affluent, we recommend scaling up targeted social assistance programs that would cover up to 40 percent of the population.
Der IWF prognostiziert in seinem '12er Paper als Folge der Preiserhöhungen einerseits einen sinkenden Gaskonsum und andererseits Investitionen in Energieeffizienz.

Ukrainereise für DRS2

Die Reichen werden's kaum spüren, die Armen aber schon, ist dort zu lesen, wobei es darin um eine 20%ige, nicht eine bis 50%ige Erhöhung, wie jetzt angekündigt, ging. Die Folgen der gestrichenen Energiepreissubventionen, die offenbar ähnlich funktionieren wie bei uns die Ergänzungsleistungen an die Krankenkassenprämien (abhängig vom Anteil der Kosten am Einkommen), sollen durch mehr Sozialhilfe für die Armen gemildert werden:
Wealthy households’ utilities’ expenditures relative to income are little impacted by tariff increases, unlike that of the poor. (…) Meanwhile, poorer households suffer the greatest loss of consumer surplus in proportion to income across all income groups.
(…)
Gas and heating tariff increases are necessary to address the current pricing policy’s economic inefficiencies and distributional distortions. As shown in this paper, the bulk of gas and heating subsidies to households are distributed through below cost pricing. Tariff increases will reduce these implicit subsidies which favor larger consumers, in this case wealthy households. At the same time, tariff increases will reduce massive overconsumption by lowering household gas and heating demand while incentivizing adoption of energy saving technologies. Over time, industrial energy efficiency would also increase with less illegal siphoning of gas from households to industries (reacting to the shrinking price differential between the two).
(…)
To enhance public support for phasing out utility subsidies, the income of social assistance beneficiaries can be boosted through cash compensation for consumer surplus losses stemming from the tariff increases.
Wenn nicht im Sommer, so gibt's die Aufstände spätestens im Herbst 2014, wenn's in der Ukraine wieder kalt wird!

Ukrainereise für DRS2
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