In den gelben Bereichen (also fast überall) ist die
Feinstaub-Belastung im Jahresdurchschnitt
knapp über dem Grenzwert.
In den roten Bereichen ist die Feinstaubbelastung in Basel im Jahresdurchschnitt
deutlich über dem Grenzwert.
Und auf eines der roten Pixel an der Spitze des schwarzen Pfeils baut der Kanton grad
ein neues Schulhaus für gegen 600 Kinder.
Der Umweltbericht beider Basel
hält fest:
Heute sind noch 90 Prozent der Bevölkerung von Basel durch übermässige Feinstaubwerte betroffen, in Basel–Landschaft sind es noch etwa die Hälfte. Zusammen leiden damit 300’000 Personen unter der Luftbelastung durch Feinstaub.
Das Schweizerische Tropen und Public Health-Institut schrieb vor einem Jahr im Bericht "
Luftschadstoffbelastung entlang der Autobahn A2 und ihr Einfluss auf die Atemwegsgesundheit in der betroffenen Bevölkerung":
Gemäss einer Befragung von Erwachsenen in zehn Gemeinden entlang der A2 und A13, die im Jahr 2005 durchgeführt wurde, litten diejenigen, die im Abstand von maximal 200m zur Autobahn wohnten ca. 3-mal häufiger unter pfeifender Atmung und ca. 2.5-mal häufiger unter chronischem Husten als weiter entfernt wohnende Personen.
Auch bei Schulkindern im Kanton Uri wurde ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Verkehr und Atemwegsymptomen festgestellt. Kinder, die 2007/08 zu Hause relativ hohen Feinstaubkonzentrationen aus dem Lastwagen- oder Personenwagenverkehr der Autobahn ausgesetzt waren, hatten ein 15-30% erhöhtes Risiko an Atemwegsymptomen zu leiden. Die Kinder wiesen vor allem vermehrt asthmatische Beschwerden (pfeifende Atmung) und allergische Symptome (Heuschnupfen) auf.
(...)
Die eidgenössische Kommission für Lufthygiene leitete in ihrem Statusbericht von 2007 eine maximal tolerierbare jährliche Konzentration von 0.1μg/m3 für den krebserregenden Dieselruss (EC) her. Mit durchschnittlichen EC Konzentrationen von ca. 1μg/m3 in bewohntem Gebiet bzw. 1.6μg/m3 an der Autobahn liegt die Dieselrussbelastung für die Bevölkerung im Kanton Uri somit 10-16 Mal über dem nach schweizerischem Umweltschutz Gesetz konformem Toleranzwert.
Was in Uri in der Nähe der Autobahn gilt, darf mit Fug und Recht auch in Basel entlang der Osttangente angenommen werden:
Chronischer Husten, Asthma, Allergien sind häufiger und die Krebsgefährdung ist deutlich höher.
Das hindert in Basel-Stadt niemanden, das super-duper tolle
neue Schulhaus (roter Pfeil) direkt an die Autobahn (rosa Pfeil) zu stellen:
Weder im
Jurybericht für den Neubau (50MB pdf) noch in
Ratschlag oder Bericht der BRK kommt das Stichwort "Feinstaub" vor.
Offenbar verschwendeten weder Planer noch Regierung noch Parlament einen Gedanken daran, ob es der Gesundheit und dem Wohl der Kinder und Jugendlichen zuträglich ist, wenn ihr neu zu bauendes Schulhaus keine 20 Meter neben einem der meistbefahrenen Autobahnstücke der Schweiz steht. Oder ob der Neubau vielleicht ein Anlass sein könnte, die Position kurz zu überdenken...
Die einzigen, die sich,
laut Wortprotokoll, im Grossen Rat am 9.11.2011 zum Standort äusserten, waren:
- Esther Weber Lehner (SP): "Der gewählte Standort scheint uns günstig"
-
Heinrich Ueberwasser (SVP): "Viel schlechter könnte ein Schulhaus nicht liegen, neben dieser unsäglichen Strasse mit Staubentwicklung, schlechtem Verkehrsweg, gefährlicher Strassenüberquerung."
Warum muss ausgerechnet ein SVP-Vertreter der einzige sein, dem etwas einfällt zur Lage des Schulhauses und ihrer Auswirkung auf die Gesundheit der Kinder? Wo waren Grüne und BastA!? Die SP hält sich offenbar auch beim Feinstaub an ihr lustiges Motto "Für alle, statt für wenige!".
In der Aufgabenstellung für die Architekturbüros, heisst es lediglich:
Ebenfalls ist auf die Lärmbelastung des Schulareals durch den Verkehr auf der Schwarzwaldallee zu reagieren.
Andere Emissionen, mit denen die täglich rund 80'000 vorbeidonnernden Blechkisten die Umwelt verpesten, kennt man im federführenden BVD offenbar nicht. "Warum auf der Höhe der Zeit und dem Stand der Technik sein, wenn's auch ohne geht und es niemand merkt?" scheint dort die Devise zu sein.
Für das Sandgrubenschulhaus
fand KEIN Mitwirkungsverfahren nach §55 Kantonsverfassung statt. Wetten, da wäre von Eltern oder Kindern oder Lehrer_innen das Thema Luftverschmutzung aufgebracht worden?